Die IDD-Vermittlerrichtlinie bringt Nachteile für Versicherungsnehmer

Die IDD-Vermittlerrichtlinie bringt Nachteile für Versicherungsnehmer

Nein zur neuen Vermittlerrichtlinie?

Versicherungsmakler in Deutschland fühlen sich massiv benachteiligt vom derzeitigen Gesetzentwurf zur neuen Vermittlerrichtline (IDD). Mit ‚IDD – Nein, danke!‘ starten sie eine Petition, die den Entwurf stoppen soll. Gelingt das nicht, geht der Entwurf am 21. Dezember 2016 zur Abstimmung in den Bundestag.

Aber wen, außer die Versicherungsmakler, interessiert das?

Die gröbsten Probleme der Versicherungsbranche sind hausgemacht.

Wir haben es dreißig Jahre lang versäumt, die Vorwürfe und Vorurteile unserer Kunden ernst zu nehmen. Das beste, was dabei heraus kam, ist die freiwillige Selbst-Verpflichtung zum Versicherungsfachmann (BWV). Ein laues Lüftchen …

Darüber müssen wir nicht streiten. Der Ruf der Branche ist naja und die Politik vermiest uns zunehmend die Laune. Was auch daran liegt, dass wir von uns aus nichts besseres als die erwähnte Pseudo-Ausbildung zustande gebracht haben.

Nun liegt der ‚deutsche Entwurf‘ der Vermittlerrichtlinie vor. Wenn es bis zum 12. Dezember keinen Widerspruch gibt, wird der Entwurf am 21. Dezember umgesetzt.

Doch es regt sich Widerstand. Vor allem Versicherungsmakler fühlen sich durch den Entwurf benachteiligt, um es mal nett auszudrücken. Das Problem: Versicherer, Ausschließlichkeits-Vertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und Honorarvermittler verfolgen unterschiedliche Interessen und sind sich mal wieder nicht einig.

Es gibt übrigens noch jemanden, der von der neuen Richtlinie betroffen ist.

Der Versicherungsnehmer.

Der Kunde. Derjenige, der den ganzen Spaß von seinem sauer verdienten Geld bezahlen muss.

Schauen wir uns doch mal an, was den Kunden erwartet, wenn die Richtlinie so umgesetzt wird:

1. Tarifauswahl
Die ‚Versicherungs-Vertreiber‘ müssen sich in Zukunft entscheiden, ob Sie als Versicherungsmakler auftreten und nur noch Vermittlungsprovision vom Versicherer bekommen. Oder ob sie als Honorarberater auftreten und für ihre Beratung ein Honorar nehmen.

Bislang können Makler und Kunde die Art und den Weg der Vergütung frei vereinbaren. Zum Beispiel, wenn der Makler einen Netto-Tarif anbietet, aus dem die Vermittlungsvergütung heraus gerechnet ist. In vielen Fällen ist die Kombination Honorar und Netto-Tarif für den Kunden günstiger.

Wenn ein Versicherungsmakler in Zukunft kein Honorar mehr verlangen darf, ist er gezwungen, dem Kunden Brutto-Tarife anzubieten, also die mit eingebauter Vermittlungsvergütung. Sonst verdient er kein Geld.

Beides kann nicht im Sinne des Kunden sein.

2. Kundenbetreuung
Das neue Gesetz will auch den Versicherer strenger in die Pflicht nehmen, den Versicherungsschutz beim Kunden laufend an dessen persönliche Situation anzupassen. Was sich zunächst gut für den Kunden anhört, entpuppt sich als mögliche Falle für ihn und seinen Versicherungsmakler.

Denn wenn der Versicherer seiner Pflicht nachkommt, und einen Beauftragten zum Versicherungsnehmer schickt, dann ist das in der Regel ein (Ausschließlichkeits-) Vertreter der Gesellschaft.

Mancher Kunde wird sich wundern, wenn plötzlich nicht sein ihm bekannter Ansprechpartner vor der Tür steht, sondern ein Vertreter der produktgebenden Gesellschaft, mit einem schriftlichen Auftrag.

Das kann auch nicht im Sinne des Kunden sein, der sich sowieso über den ’ständigen Wechsel‘ seiner Betreuer ärgert.

3. Kundenservice
Nicht alle Versicherungsmakler konzentrieren sich ausschließlich auf die Vermittlung von Versicherungen.

Immer mehr Makler bieten ihren Kunden zusätzliche Services und Dienstleistungen an und stellen diese gesondert in Rechnung.

Damit kann es vorbei sein, wenn Versicherungsmakler demnächst ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften bezahlt werden und ansonsten kein Geld vom Kunden annehmen dürfen.

Auch das kann nicht im Sinne der Kunden sein.

Also: Nein zur neuen Vermittlerrichtlinie?

Es scheint mir auch im Sinne der Kunden zu sein, den Gesetzentwurf nochmals anzufassen.

Wenn Sie gegen den jetzigen Entwurf der IDD-Vermittlerrichtlinie stimmen möchten, dann unterschreiben Sie jetzt die Online-Petition gegen den Gesetzentwurf:

Hier geht’s lang >> http://vkjob.de/IDD-NeinDanke-Petition

Kundenwelt